Bezüglich der in der ehemaligen DDR zurückgelegten Versicherungszeiten sind u.a. folgende Besonderheiten zu beachten, die Einfluss auf die Rentenhöhe haben können:
Zusätzliche Arbeitsverdienste
wie und unter welchen Voraussetzungen können zusätzliche Arbeitsverdienste, d.h. Arbeitsverdienste oberhalb der Eintragungen in den Sozialversicherungsausweisen, zuerkannt werden.
AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz)
- können Ansprüche (z.B. sogenannte „Intelligenzrenten“) im Rahmen der Zusatz- oder Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR geltend gemacht und damit zusätzliche Arbeitsverdienste anerkannt werden,
- wurden bei der Anerkennung nach dem AAÜG auch alle in Frage kommenden Zeiten und Zahlungen, wie z.B. zusätzliche Belohnungen bzw. Jahresendprämien anerkannt,
- ist ein Überprüfungsantrag sinnvoll, wenn der Feststellungsbescheid nach dem AAÜG bereits vor Jahren ohne zusätzliche Belohnungen bzw. Jahresendprämien erteilt wurde.
Altes DDR-Rentenrecht
- was für Besonderheiten sind für Beschäftigte der Deutschen Post und Deutschen Reichsbahn zu beachten (fiktive FZR bis 1973 und ggf. darüber hinaus),
- was ist zu beachten, wenn bereits zur Wende eine Rente bezogen wurde (20-Jahreszeitraum / Entgeltpunktetausch / Dynamisierung),
- „Intelligenzrenten“ (s. Ausführungen unter AAÜG),
- was ist bei einem Rentenbeginn bis einschließlich 1996 zu beachten.
Selbständig Tätige
- wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Anerkennung der Jahresgewinne und damit die Zuerkennung eines Einkommens oberhalb der Eintragungen in den Sozialversicherungsausweisen möglich,
- wann erfolgt eine Anrechnung von Krankheitszeiten im Rahmen der selbständigen Tätigkeit,
- besteht die Versicherungs- und Beitragspflicht auch nach der Wende fort und sind die Beitragsforderungen rechtmäßig.