Kosten und Gebühren

Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist kostenpflichtig.

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Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist kostenpflichtig.

Die Höhe der anfallenden Gebühren wird in Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ermittelt und richtet sich neben anderen Faktoren grundsätzlich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit.

Für eine Erstberatung werden 170,- € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde berechnet.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

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Sofern sich daran unmittelbar eine Tätigkeit anschließt, wird die Vergütung der Erstberatung darauf angerechnet.

Für weitergehende Tätigkeiten bestimmen sich die gesetzlichen Gebühren in der Regel aus einem Rahmen von 60,- € bis 768,- € zuzüglich der Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, u.a. in Abhängigkeit vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit, oder es wird eine freie Vergütungsvereinbarung getroffen.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals nur die Kosten ab dem Klageverfahren, so dass die Kosten für vorangehende Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren in den meisten Fällen nicht erstattet werden. Eine vorherige Abklärung mit der Rechtsschutzversicherung sollte vorgenommen werden, wobei auch ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt zu beachten ist.

Bei der erfolgreichen Durchführung von Widerspruchsverfahren sowie von Streitverfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit wird in den meisten Fällen eine Kostenerstattung für diese Verfahren von den Versicherungsträgern vorgenommen.