Beratung

Beratungen dienen der Auskunftserteilung zu Ihren Rentenfragen

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Beratungen dienen der Auskunftserteilung zu Ihren Rentenfragen. Ein Beratungsbedarf kann sich beispielsweise zu folgenden Themen ergeben:

  • besteht Versicherungspflicht oder -freiheit bzw. besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen (z.B. als Handwerker),
  • wonach richtet sich die Beitragshöhe bei pflichtversicherten Selbständigen,
  • ist eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung als Selbständiger bzw. Freiberufler sinnvoll und wenn ja, welche,
  • ist die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen sinnvoll und rentabel und wenn ja, in welcher Höhe,
  • wann und unter welchen Voraussetzungen kann frühestmöglich ein Rentenanspruch geltend gemacht werden,
  • welche Rentenart ist die günstigste, wie hoch sind die Abschläge bei der Rente und wann kann die Rente abschlagsfrei beansprucht werden,
  • was ist bei der Rentenantragstellung zu beachten und ist der Antrag an eine Frist gebunden,
  • kann ein Rentenbescheid oder Feststellungsbescheid auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist korrigiert werden,
  • können Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden und wo können eventuell noch Nachweise über nicht mehr belegbare Zeiten angefordert werden,
  • wie lange wird eine Rentennachzahlung rückwirkend erbracht,
  • wie viel kann ich zu meiner Rente hinzuverdienen,
  • wie wird das eigene Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet,
  • was muss bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland beachtet werden,
  • wie wirken sich ausländische Versicherungszeiten auf den Rentenanspruch aus,
  • kann ein Anspruch auf die „Intelligenzrente“ bzw. auf die Anerkennung von Zeiten nach dem AAÜG geltend gemacht werden,
  • kann die Anerkennung von Jahresendprämien und zusätzlichen Belohnungen beansprucht werden,
  • wurden die Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn bzw. der Deutschen Post der ehemaligen DDR richtig berücksichtigt,
  • besteht ab dem Rentenbeginn eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner oder muss eine freiwillige bzw. private Krankenversicherung vorgenommen werden,
  • muss zu der Rente ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beantragt werden.
Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

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Beratungen können in meinem Büro, in Ausnahmefällen auch telefonisch oder per E-mail stattfinden. Hierbei ist zu beachten, dass bei Beratungen nur gezielte Fragestellungen behandelt werden können. Umfassendere Berechnungen, insbesondere Rentenberechnungen, eine komplette Überprüfung Ihrer Versicherungszeiten oder der Rentenbescheide können im Rahmen einer einmaligen Beratung nicht erfolgen.

Alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Fragestellung sollten möglichst im Original bei der Beratung vorgelegt werden.